Zeugen» Schwache Zeugen
Zeugen, bei welchen die Gefahr besteht, dass sie durch den Täter beeinflusst werden könnten oder selbst mit ihrer Zeugenstellung überfordert wären (dies gilt insb. für Kinder als Zeugen) können vom Gericht ebenfalls einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand beigeordnet bekommen, dessen Kosten stets vom Staat getragen werden.
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