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Das allgemeine Strafrecht ist im Strafgesetzbuch, dem StGB, geregelt und wird auf Erwachsene, das heißt Personen, die bei der Tat älter als 21 Jahre waren, oder auf bestimmte Heranwachsende, das heißt Personen, die bei der Tat 18 aber noch nicht 21 Jahre alt waren, angewandt.
Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung, Brandstiftung, Untreue, Unterschlagung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, insbesondere Polizeibeamte, Sachbeschädigung und Beleidigung sowie Bestechung von Amtsträgern fallen in den Bereich des sogenannten allgemeinen Strafrechts und sind das tägliche Brot eines Verteidigers.
Als Strafen sieht das Gesetz insbesondere die Geldstrafe sowie die Freiheitsstrafe, das heiüt umgangssprachlich »Gefängnis/Knast« vor.
Diese kann für eine bestimmte Dauer zur Bewährung ausgesetzt werden.
Bewährt sich der Verurteilte, das heißt, begeht er während dieser Zeit keine weiteren Straftaten (hierzu zählen auch z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren in alkoholisiertem Zustand oder unter Drogen sowie das Schwarzfahren), so ist die Angelegenheit damit »erledigt«.
Hält er sich nicht daran, so wird die Strafe vollstreckt, das bedeutet, er muss die Geldstrafe bezahlen bzw. die Zeit absitzen.
Dazu kommt dann noch die Strafe für die während der Bewährung begangene Tat.
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