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Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Kindern spätestens hier spalten sich die Lager.
Wem so ein Vorwurf gemacht wird, der sollte nach der wohl überwiegenden Meinung in der Bevölkerung überhaupt nicht verteidigt werden.
Dabei wird allerdings vergessen, dass das deutsche Recht grds. jedem Angeklagten das Recht auf einen Verteidiger zugesteht und der Vorwurf einer solchen Tat auch unbegründet sein könnte.
Es ist niemandem vorzuwerfen, dass er die Verteidigung von Sexualstraftätern ablehnt, andersherum darf aber auch niemand deshalb schief angeschaut werden, wenn er dies tut, denn als Verteidigerin oder Verteidiger verteidigt man nicht die Tat, sondern man ist objektives Organ der Rechtspflege und hat dafür zu sorgen, dass insbesondere bei stark emotionalisierenden Delikten, z.B. Sexualstraftaten Gericht und Staatsanwaltschaft nicht über die Stränge schlagen.
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