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Rechtsanwältin

Strafverteidigung * Revision * Nebenklage

Revision

Revision meint die Überprüfung Ihres Urteils auf Fehler des Gerichts. Es geht dabei also nicht mehr darum, was ein Zeuge gesehen oder vor Gericht ausgesagt hat. Genau das ist der Fall, wenn man Berufung einlegt.

Der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft haben das Recht, gegen ein Urteil Revision einzulegen. Legen nur Sie Revision ein, dann kann Ihre Strafe dadurch nicht höher werden, es kann sich nur die rechtliche Bezeichnung Ihrer Tat ändern, z.B. statt Raub schwerer Raub oder statt Körperverletzung mit Todesfolge Mord. Sollte auch die Staatsanwaltschaft Revision einlegen, kann es dagegen schlimmer werden!

Weil die Revision ein besonders schwieriges Rechtsgebiet ist, gibt es Rechtsanwälte, die ausschließlich Revisionen bearbeiten. Frau Rechtsanwältin Pabst übernimmt bei Bedarf auch Ihre Revision.