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Prozesskostenhilfe (PKH) bedeutet, dass Personen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, bei Gericht einen Antrag stellen können, dass der Staat ihnen für ein Gerichtsverfahren einen Rechtsanwalt bezahlt.
Im Strafrecht wird Prozesskostenhilfe nur vor Beginn eines Gerichtsverfahrens gewährt, nämlich für die strafrechtliche Beratung.
Dann nennt man dies Beratungshilfe.
Siehe hierzu den Beitrag Beratungshilfe.
Wann einer Person vor dem Strafgericht ein Anwalt vom Staat bezahlt werden muss (Pflichtverteidigung), hat nichts mit dem Einkommen der Person zu tun.
Wann ein solcher Fall vorliegt, erfahren Sie unter dem Stichwort Pflichtverteidigung.
Prozesskostenhilfe kommt aber unter Umständen im Strafverfahren in Betracht, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.
Lesen Sie dazu bitte die Beiträge Adhäsionsverfahren und Nebenklage.
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