Verteidigung» Kosten» » Beratungshilfe
Personen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können insb. Empfänger von Harz-IV und nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen, können sich bei dem Amtsgericht ihres Wohnortes, in Berlin, also ihres Bezirkes, auf der Rechtsantragsstelle einen sog. Beratungshilfeschein holen.
Strafgefangene können sich eine solche Bescheinigung in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt beim sog. Urkundsbeamten ausstellen lassen.
Ausnahmsweise besteht auch die Möglichkeit, eine solche Bescheinigung nachträglich zu erhalten.
Wenn Sie diesen Schein bei mir abgeben und 10,00 € zuzahlen, erhalten Sie eine Beratung, die aus der Staatskasse bezahlt wird.
Soll ich Sie auch vor Gericht begleiten, bekomme ich hierfür nur in ganz bestimmten Fällen Geld aus der Staatskasse, nämlich nur, wenn eine Pflichtverteidigung vorliegt.
Wann dies der Fall ist, erfahren Sie auf den Seiten zum Stichwort Pflichtverteidigung.
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