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In der Regel werden die Kosten einer Strafverteidigung nicht von der Rechtschutzversicherung getragen.
Die Rechtschutzversicherung übernimmt je nach Versicherungsvertrag unter Umständen die Kosten, wenn sich der Vorwurf auf eine fahrlässige Tat bezieht, d.h., diese durch Unachtsamkeit herbeigeführt wurde.
Die meisten Strafverfahren betreffen jedoch vorsätzlich begangene Taten.
Keinesfalls werden von einer Rechtschutzversicherung die Kosten bei vorsätzlichen Taten getragen, d.h., solchen Taten, die wissentlich und gewollt begangen wurden, z.B. Diebstahl, Betrug, vorsätzliche Körperverletzung, Raub, Mord etc.
Im Verkehrsstrafrecht besteht oftmals auflösend bedingter Versicherungsschutz, d.h., bis feststeht, ob die Tat vorsätzlich oder lediglich fahrlässig begangen wurde, trägt die Versicherung die Anwaltskosten.
Steht fest, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und die Versicherung fordert das Geld bei dem Mandanten also bei Ihnen zurück.
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