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Zu dicht aufgefahren?
Gedrängelt?
Zuviel getrunken und trotzdem mit dem Auto gefahren?
Ohne Fahrerlaubnis und trotzdem gefahren?
Einen Unfall verursacht und vor lauter Panik einfach weggefahren?
Nur einmal unachtsam gewesen und einen Unfall verursacht, bei dem jemand zu Tode kam?
All dies sind Verhaltensweisen aus dem Verkehrsstrafrecht, die aus einem eigentlich rechtstreuen Bürger schnell einen Angeklagten vor Gericht machen können.
Scheuen Sie sich nicht, auch in diesem Fall anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, insbesondere auch deshalb, weil neben dem Strafverfahren zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen zu klären sein können:
Verliere ich meine Fahrerlaubnis?
Wenn ja, wie kann ich sie zurückerhalten?
Hat der Verletzte Ersatzansprüche gegen mich?
Insbesondere bei Verkehrsstrafsachen ist genau zu prüfen, ob Ihre Rechtschutzversicherung ausnahmsweise die Kosten einer Strafverteidigung übernehmen kann.
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