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Rechtsanwältin

Strafverteidigung * Revision * Nebenklage

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Ordnungswidrigkeiten können mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet werden. Die meisten Ordnungswidrigkeiten geschehen bei der Teilnahme am Straßenverkehr:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung,
  • Rotlichtverstoß etc.
Doch auch wer z.B. Lärm verursacht oder seinen Hund unangeleint im Park spazieren führt, riskiert ein Bußgeld.

Ist dieses nach Ihrer Auffassung unberechtigt, so besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen mit der Folge, dass eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Ich lege für Sie Widerspruch ein und begleite Sie in die Gerichtsverhandlung.