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Rechtsanwältin

Strafverteidigung * Revision * Nebenklage

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Jugendliche, das heißt Personen, die bei der Tat 14 Jahre aber noch nicht 18 Jahre alt waren, werden nach dem sogenannten jugendstrafrecht verurteilt. Außerdem wird es auf Heranwachsende, das heißt auf Personen, die bei der Tat zwar 18 aber noch nicht 21 Jahre alt waren, angewandt, wenn sie eher wie ein Jugendlicher als ein Erwachsener zu behandeln sind.

Im Jugendstrafrecht steht nicht die Vergeltung, sondern die Erziehung des noch jungen und prägbaren Menschen im Vordergrund. Die für Erwachsene vorgesehenen Bestrafungen, nämlich Geldstrafe und Gefängnis, werden durch Auflagen, Verwarnungen, Weisungen, Jugendarrest und Jugendstrafe ersetzt.