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Rechtsanwältin

Strafverteidigung * Revision * Nebenklage

Nebenklage

» Begriff

Was ist Nebenklage?

Der Begriff »Nebenklage« darf nicht mit dem Begriff »Anklage« verwechselt werden. Anklage wird im Strafprozess durch die Staatsanwaltschaft erhoben. Opfer bestimmter Straftaten können sich der öffentlichen Anklage als sogenannter Nebenkläger anschließen. Das gleiche Recht haben die Angehörigen eines Getöteten.

Was bringt mir die Nebenklage?

Die Nebenklage soll dem Opfer in erster Linie Genugtuung verschaffen. Sie hilft insbesondere den Hinterbliebenen von Getöteten bei der psychischen Verarbeitung der Tat, da sich der Nebenkläger über eine passive Beteiligung am Prozess als Zeuge hinaus aktiv beteiligen und an der Aufklärung der Tatumstände mitwirken kann. Der Nebenkläger ist z.B. zur Anwesenheit in der gesamten Hauptverhandlung berechtigt, darf Fragen stellen und Erklärungen abgeben. Er erhält Akteneinsicht und kann Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafverfahren geltend machen (sog. Adhäsionsverfahren).

Andererseits besteht keine Pflicht des Nebenklägers zur Teilnahme an der Hauptverhandlung. Er kann sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Wann kann ich Nebenkläger werden?

In folgenden Fällen können sich das Opfer oder deren Angehörige als sog. Nebenkläger an dem Strafverfahren beteiligen:

  • das Opfer einer Sexualstraftat,
  • das Opfer eines versuchten Totschlages oder Mordes,
  • das Opfer einer Aussetzung oder vorsätzlichen Körperverletzung,
  • das Opfer eines Menschen- oder Kinderhandels,
  • das Opfer einer Nachstellung (Stalking),
  • das Opfer einer Freiheitsberaubung, einer Entführung oder Geiselnahme,
  • die Opfer bestimmter Verstöße gegen das Patent sowie Markenrecht und verwandte Schutzgesetze,
  • die Opfer bestimmter Verstöße gegen das Urheber- und Kunsturheberrecht,
  • die Angehörigen eines Getöteten,

Wenn es wegen der schweren Folgen der Tat zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint, kann sich darüber hinaus als Nebenkläger dem Verfahren anschließen, wer Opfer insb. folgender Taten wurde:

  • Fahrlässige Körperverletzung,
  • Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung,
  • Wohnungseinbruchsdiebstahl,
  • Raub, Erpressung und räuberische Erpressung

Was Kostet die Nebenklage?

Von der Frage, ob sich ein Verletzter als Nebenkläger am Verfahren beteiligen kann, ist die Frage zu unterscheiden, wer die Kosten für eine anwaltliche Vertretung des Verletzten zu tragen hat. Lesen Sie hierzu den Menüpunkt Kosten.