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Rechtsanwältin

Strafverteidigung * Revision * Nebenklage

Profil

Verteidigung

Haben Sie eine Anklageschrift, einen Strafbefehl, einen Bußgeldbescheid, ein Urteil oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten? Sie können mich als Verteidigerin beauftragen.

Betreuung von Inhaftierten

Sind Sie bereits verurteilt und befinden sich in Strafhaft, kann ich Sie im Zusammenhang mit dem sog. Einweisungsverfahren, über eine vorzeitige Haftentlassung, Stichwort: »Zwei Drittel« sowie sämtliche mit dem Vollzug einer Freiheitsstrafe verbundenen Fragen beraten, z.B. Verlegung in den offenen Vollzug, Besuche durch Angehörige, Besitz von Gegenständen in der JVA etc.

Betreuung von Opfern

Außer als Strafverteidigerin kann ich für Sie als »Opferanwältin« tätig werden. Die Opfer einer Straftat und deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich im Wege der sogenannten Nebenklage am Strafverfahren zu beteiligen. Dies dient zum einen der Genugtuung und ist erfahrungsgemäß auch überaus wichtig für die psychische Bewältigung einer Straftat. Außerdem besteht die Möglichkeit, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafverfahren geltend zu machen (sog. Adhäsionsverfahren). Hierbei kann ich Sie als Beistand unterstützen.

Zeugenbeistandschaft

Schließlich können sich Zeugen, die befürchten, doch noch als Täter einer Straftat verfolgt zu werden, sowie all jene geschädigten Zeugen, die sich später als Nebenkläger am Strafverfahren beteiligen könnten, im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eines Rechtsanwalts als sogenanntem Zeugenbeistand bedienen.

Rundumbetreuung

Daneben bin ich für Sie in allen weiteren Rechtsbereichen des täglichen Lebens tätig: z.B. insb. in familienrechtlichen Streitigkeiten, die oft viel mit dem Strafrecht oder dem Strafvollzug zu tun haben. Ehen brechen aufgrund der Inhaftierung auseinander, einer Drogensüchtigen wird das Sorgerecht entzogen, Kinder müssen ins Heim, der inhaftierte Vater möchte seine Kinder sehen etc.

Daneben möchten wir auch für die »normalen Bürger«, die nichts mit Straffäligkeit zu tun haben, da sein und Ihren Verkehrsunfall, Ihre Erbstreitigkeit oder ausgewählte Probleme aus dem Arbeits- und Sozialrecht betreuen.

Sollte die eigene Fachkenntnis einmal nicht ausreichen, wer ist schon vollkommen, kooperiere ich mit Kolleginnen und Kollegen, um jederzeit eine adäquate Lösung für Ihr Rechtsproblem zu finden.

Treten Sie mit mir in Kontakt und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin!