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Kapitalstrafsachen haben nichts mit Kapital im Sinne von Geld zu tun.
»Kapital« kommt von dem lateinischen Wort »caput, capitis« für Kopf.
Kapitaldelikte sind all jene Delikte, welche früher den Kopf kosteten.
Heute umfasst das Kapitalstrafrecht alle Delikte mit Todesfolge:
- Mord,
- Totschlag,
- Raub mit Todesfolge,
- Körperverletzung mit Todesfolge etc.
Diese Verfahren finden vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts statt und sind meist sehr zeitaufwändig.
Das Opfer eines versuchten Mordes oder versuchten Totschlages sowie die Angehörigen eines Getöteten können sich als sogenannte Nebenkläger an dem Verfahren beteiligen (siehe hierzu die Ausführungen zur Nebenklage).
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