Nebenklage
» Kosten
Wer sich als Nebenkläger einem Strafverfahren anschließen kann, der muss sich auch Gedanken darüber machen, wie der für ihn tätige Rechtsanwalt bzw. die für ihn tätige Rechtsanwältin bezahlt werden kann.
Hier sind verschiedene Wege denkbar.
Im Grundsatz hat der Verurteilte auch die Kosten des Nebenklägers zu tragen, doch oftmals wird bei dem Verurteilten kein Geld zu holen sein.
Deshalb ist zunächst der Nebenkläger selbst zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, es ergeben sich ausnahmsweise andere Finanzierungsmöglichkeiten.
Rechtschutzversicherungen
Je nach Versicherungsvertrag werden die Kosten der Nebenklage neuerdings auch von Rechtschutzversicherungen getragen.
Erforderlich ist jedoch in der Regel, dass ein besonderer Opferrechtschutz abgeschlossen wurde.
Prozesskostenhilfe
Wer ersichtlich nicht in der Lage ist, ohne anwaltlichen Beistand an dem Strafverfahren teilzunehmen und einen Rechtsanwalt nicht bezahlen könnte, der erhält Prozesskostenhilfe.
Häufig wird die Gewährung der Prozesskostenhilfe allerdings daran scheitern, dass einer erwachsenen Person regelmäßig zugemutet werden kann, sich ohne anwaltlichen Beistand am Prozess zu beteiligen.
Finanzierung durch den Staat
Einem Nebenkläger ist, unabhängig von seiner finanziellen Lage und seiner individuellen Fähigkeit zur Teilnahme am Strafverfahren ein Rechtsanwalt als Beistand auf Staatskosten zu bestellen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es handelt sich bei der Tat um eine Sexualstraftat (z.B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuellen Missbrauch eines Kindes) oder Menschenhandel,
- einen versuchten oder vollendeten Mord oder einen versuchten oder vollendeten Totschlag,
- die Tat ist ein Verbrechen, d.h. das Gesetz sieht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vor (was bei bestimmten Sexualdelikten nicht der Fall ist), z.B. schwere Körperverletzung, Menschenraub, Kindesentziehung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl und die Tat hat zu einer schweren Folge geführt oder wird dazu führen.
Personen unter 18 Jahren
Hat die verletzte Person, die sich als Nebenkläger beteiligen möchte, bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Nebenklage darüber hinaus unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Tat ist ein Sexualdelikt, ein versuchter Mord, ein versuchter Totschlag oder eine Kindesmisshandlung bzw. eine Kindesvernachlässigung,
- es kommt nicht darauf an, ob es sich um ein Verbrechen oder Vergehen handelt,
- es kommt ferner nicht darauf an, ob die eingetretene Folge schwer ist oder schwer sein wird,
- das Opfer hat einen Antrag auf Bestellung eines Beistandes gestellt.
Finanzierung durch den Weißen Ring e.V.
Der Weiße Ring e.V. ist ein bundesweiter Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Opfer ovn Straftaten zu unterstützen.
Der Weiße Ring e.V. zahlt jedoch nur dann, wenn die soeben genannten Finanzierungsmöglichkeiten versagt wurden.
Allerdings ist oft die Finanzierung einer Erstberatung bei einem beliebigen Rechtsanwalt durch den Weißen Ring e.V. möglich.
Setzen Sie sich daher unbedingt immer mit dem Weißen Ring e.V. in Verbindung.
Weißer Ring e.V.
bundesgeschäftsstelle
Weberstraß 16
55130 Mainz
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