Verteidigung» Kosten
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kostet Geld.
Seine Vergütung richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemisst sich nach gesetzlich festgelegten Gebühren, die der Rechtsanwalt nicht unterschreiten darf, oder nach einer frei ausgehandelten Honorarvereinbarung.
Gem. § 4 Nr. 19 Buchstabe a) Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes sind blinde Freiberufler von der Umsatzsteuer befreit.
Frau Rechtsanwältin Pabst macht hiervon Gebrauch und weist daher in ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus.
Hat der Mandant kein Geld, um seinen Rechtsanwalt zu bezahlen, so kommt eine Finanzierung durch eine Rechtschutzversicherung oder aus der Staatskasse in Betracht.
Dies ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft.
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