Nach dem Urteil
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, beginnt die Strafvollstreckung, d.h. die Geldstrafe muss bezahlt werden, man wird aus der Untersuchungshaft in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt oder erhält, wenn man sich noch auf freiem Fuß befindet, eine Ladung zum Strafantritt.
Bei Erwachsenen ist die Staatsanwaltschaft für alle Fragen der Strafvollstreckung zuständig.
Bei Jugendlichen der Jugendrichter.
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